Alkohol am Steuer – Promillegrenze in der Schweiz

Alkohol am SteuerWer noch einen Wagen steuern muss, sollte grundsätzlich die Finger vom Alkohol lassen. Denn völlig unabhängig von der gesetzlichen Regelung können auch schon kleinste Mengen Alkohol das Fahrverhalten nachteilig beeinflussen. Wer beispielsweise nach dem geschäftlichen Sektempfang dennoch Auto fahren will, sollte zumindest die gesetzliche Promillegrenze beachten.

Promillegrenze in der Schweiz – Ab 0,5 Promille ist Schluss

Ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt gilt in der Schweiz absolutes Fahrverbot. Wer dennoch ein Motorfahrzeug, Sport- oder Freizeitschiff lenkt erhält bis zum Promillewert von 0,79 eine Verwarnung sowie eine Buße. Bei einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,79 Promille und einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften wird der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen und eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren können fällig werden. Die Strafen richten sich nach der finanziellen Situation der Straftäter.

Ab 0,8 Promille droht grundsätzlich eine Gefängnisstrafe

Wer die Promillegrenze in der Schweiz ignoriert und ein Fahrzeug mit 0,8 Promille oder mehr führt, dem wird auch ohne Verstoß gegen die Straßenverkehrsvorschriften der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen. Darüber hinaus drohen eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und eine Eintragung in das Strafregister. Auch bei den Strafen ab 0,8 Promille werden die finanziellen Verhältnisse der Straftäter berücksichtigt.

Probezeit und die Promillegrenze

Wird aufgrund der Verletzung der Promillegrenze in der Schweiz der Führerausweis auf Probe entzogen, so verlängert sich die Probezeit automatisch um ein Jahr. Wird der Führerausweis auf Probe ein zweites Mal entzogen, kann dieser nach einem Jahr Frist mit einem verkehrspsychologischen Gutachten erneut beantragt werden.

 

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